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   OVG Bremen, 02.12.2004 - 1 A 253/04   

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https://dejure.org/2004,18307
OVG Bremen, 02.12.2004 - 1 A 253/04 (https://dejure.org/2004,18307)
OVG Bremen, Entscheidung vom 02.12.2004 - 1 A 253/04 (https://dejure.org/2004,18307)
OVG Bremen, Entscheidung vom 02. Dezember 2004 - 1 A 253/04 (https://dejure.org/2004,18307)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen von § 124 Abs. 2 Nr. 1, 2, 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Voraussetzungen für die Erteilung eines Abschlusszeugnisses; Rechtswidriges Versagen der Aufnahme in die 10. Jahrgangsstufe einer Schule; Ausstellung eines Zeugnisses unter dem Gesichtspunkt ...

  • Judicialis

    BremSchulG § 38 Abs. 5

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufnahme in Schulen - Kein Zeugnis bei fehlender Unterrichtsteilnahme aufgrund Rechtsstreits

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2004 - 1 A 253/04
    Dazu reicht es, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, B. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - NordÖR 2000, S. 453).
  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2004 - 1 A 253/04
    Maßstab ist insoweit der frühere, vor dem rechtswidrigen Eingriff bestehende Zustand, um dessen Wiederherstellung es geht (BVerwG, U. v. 26.08.1993, BVerwGE 94, S. 100; B. v. 09.02.2000, Buchholz 310, § 121 VwGO Nr. 78).
  • BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 35.96

    Bekanntgabe des Verwaltungsakts; Bekanntgabe an den Adressaten trotz Bestellung

    Auszug aus OVG Bremen, 02.12.2004 - 1 A 253/04
    Deshalb kann offenbleiben, ob ein solcher Anspruch, der im Sozialrecht Anerkennung gefunden hat, im allgemeinen Verwaltungsrecht überhaupt zur Anwendung kommt (vgl. dazu BVerwG, U. v. 30.10.1997, BVerwGE 105, S. 288).
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